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Guten Abend, heute ist der  09.09.2010
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Aufstiegsqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder

Das KinderBildungsgesetz (KiBiz) ist am 01.08.2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung von drei Gruppenformen:

·         Gruppenform I:           Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,

·         Gruppenform II:          Kinder im Alter von unter drei Jahren

·         Gruppenform III:          Kinder im Alter von drei Jahren und älter.

Nur in der Gruppenform III ist der Einsatz von Ergänzungskräften ausdrücklich vorgesehen. Der Einsatz in den Gruppenformen I und II ist bis zum 31. Juli 2011 möglich, sofern die Ergänzungskräfte über eine einschlägige Ausbildung (z.B. zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger) oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und mindestens seit dem 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig sind. Über den 31. Juli 2011 hinaus ist ein Einsatz in den Gruppenformen I und II als Fachkraft nur noch möglich, wenn eine Weiterqualifizierung vorliegt oder mit einer solchen Qualifizierungsmaßnahme begonnen wurde.

Das Adolph-Kolping-Berufskolleg bietet diese Qualifizierung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ ab August 2010 an.

Das Ausbildungskonzept „Verkürzte integrierte Erzieherausbildung unter verstärkter Einbeziehung der vorhandenen Praxiserfahrungen“ richtet sich an Ergänzungskräfte, die durch eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen ein hohes Maß an Vorerfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben haben und diese in die Ausbildung einbringen können.

Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt, dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Berufspraxis als integrativen Teil der Gesamtausbildung zu nutzen

Für eine Aufnahme in die Weiterbildungsmaßnahme ist als allgemeinbildender Abschluss mindestens der Hauptschulabschluss nachzuweisen, ferner ein Arbeitsvertrag mit dem Träger einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von mindestens der Hälfte der tariflichen Wochenarbeitszeit. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen sein.

Der Unterricht richtet sich nach dem Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik und umfasst 2400 Unterrichtsstunden. Diese werden als Präsenzunterricht, Selbstlernphasen und Lernen am anderen Ort durchgeführt.

Am Adolph-Kolping-Berufskolleg wird die dreijährige Organisationsform durchgeführt

(120 Wochen), dabei beträgt das wöchentliche Unterrichtsmaß 12 Unterrichtsstunden für den Präsenzunterricht, für die Praxisbegleitung sind 9,2 Stunden, für die Selbstlernphasen 4 Stunden erforderlich.

Das Berufspraktikum ist integraler Bestandteil der Ausbildung.

Die Abschlussprüfung wird zum Ende des dritten Unterrichtsjahres zeitgleich und inhaltsnah mit dem Fachschulexamen durchgeführt. Sie besteht aus drei schriftlichen Prüfungsarbeiten und dem Kolloquium zum Berufspraktikum. Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn im Kolloquium mindestens ausreichende Leistungen und in den anderen Prüfungsteilen ein Notendurchschnitt von 4,0 oder besser erreicht wird.

Mit dem Bestehen des Fachschulexamens erwirbt die oder der Studierende den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Der Erwerb der Fachhochschulreife ist nicht möglich.

Ansprechpartner für diese Maßnahme ist Frau Lübbemeier-Tillmann.

Antragsformulare können Sie hier herunter laden, als Initiates file downloadWord-Datei und als Initiates file downloadPdf-Datei .

 
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