Ziele
Das Berufsgrundschuljahr ist eine Vollzeitschule, die vor Beginn einer beruflichen Tätigkeit besucht wird. Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft und verfolgt damit nicht nur das Ziel der Entwicklung einer umfassenden beruflichen, sondern auch das einer gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz. Die Grundbildung ist auf die Ausbildungszeit im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin anrechenbar. |
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Aufnahme
In das Berufsgrundschuljahr werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss oder die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr erfolgreich besucht haben. |
Inhalte
Der Unterricht im Berufsgrundschuljahr ist nach Lernfeldern geordnet, die auf dem Zeugnis zu Bündelfächern (Dienstleistung und Produktion) zusammengefasst sind. Die Lernfelder sind auf die Gemeinsamkeiten der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft ausgerichtet und umfassen die Bereiche: Kommunikation, Hygiene, Arbeitsschutz (inklusive Ergonomie, Stressbewältigung) und Umweltschutz, Datenverarbeitung und Textverarbeitung, Ernährung und Technologie. Aus den berufsfeldtypischen Lernfeldern werden Lernsituationen abgeleitet, die die regionalen Besonderheiten des Berufsfeldes berücksichtigen. In allen Lernsituationen wird auf die enge Verzahnung von Theorie und Praxis großer Wert gelegt. Außerdem gehören die Fächer Englisch und Mathematik zum Berufsbezogenen Lernbereich. Berufsübergreifender Bereich:
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Dauer
Das Berufsgrundschuljahr dauert im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft ein Jahr. |
Abschlüsse
Das Berufsgrundschuljahr vermittelt eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft. Die Schülerinnen und Schüler erhalten bei erfolgreichem Besuch des Berufsgrundschuljahres einen dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertigen Abschluss. Am Ende des Berufsgrundschuljahres haben die Jugendlichen die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern sie kein Berufsausbildungsverhältnis beginnen. |
Kosten
Die Kosten für die verpflichtende Berufskleidung tragen die Schülerinnen und die Schüler selbst, auch die Kosten für Lernmittel, z.B. Hefte, Schreibzeug usw. . Es wird vierteljährlich eine Umlage für die Nahrungszubereitung (ca. 30,- Euro) erhoben. Ein Drittel der Kosten (max. 50,- Euro) für Bücher sowie eine Pauschale in Höhe von 10,- Euro (für elektronische Datenträger, Papier usw.) ist auch vom Schüler zu übernehmen. Zusätzliche Kosten können anfallen bei der Realisierung von Studienfahrten / Klassenfahrten. |
Anmeldung
Die Meldung erfolgt online.
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Kontakt
Adolph-Kolping-Berufskolleg |
Ansprechpartner
für die Berufsgrundschule Ernährung und Hauswirtschaft ist Frau Kruck |

